Service-Punkt ARBEIT: Allgemein
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.
Bundesweit ist der Kreis Borken eine von 69 Kommunen, die die Betreuung und Vermittlung der EmpfängerInnen des sogenannten Arbeitslosengeldes II in Eigenregie übernommen hat. Service-Punkt ARBEIT im Kreis Borken - so heißt seit dem 01. Januar 2005 die Anlaufstelle für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Vorschriften des SGB II.

