FbW - Fachqualifizierung 2012
Fachqualifizierung auf der Grundlage der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“
Das Angebot differenzierter fachspezifischer Qualifizierungsmodule ist auch im Jahr 2012 ein wichtiges Instrument für das Jobcenter im Kreis Borken, um erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II auf die Bedarfe des Arbeitsmarktes vorzubereiten und im Anschluss in entsprechende Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren.
Inhalt und Umfang der Qualifizierungsmodule orientieren sich an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarktes, die aktuell von den Betrieben signalisiert wurden, sowie an den Kompetenzen der Personen, die durch die 17 örtlichen Jobcenter im Kreis Borken betreut werden.
Umsetzung in den örtlichen Jobcentern
Die Umsetzung der „Fachqualifizierung 2012“ erfolgt auf der Grundlage der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 77 SGB III. Die örtlichen Jobcenter können nach vorheriger Beratung Bildungsgutscheine für bestimmte Module an SGB II-Kunden ausgeben, sofern entsprechender Förderbedarf besteht.
Information für Bildungsträger
Bildungsträger können die Zulassung/Anerkennung zur Beteiligung an der Fachqualifizierung 2012 des Jobcenters im Kreis Borken beantragen.
Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis der Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung ( AZWV).
- Bestätigung, dass die Zulassungsvoraussetzungen und Qualitätsanforderungen gem. §§ 84,85 SGB III eingehalten werden.
- Konzept bzw. Lehrpläne zur Durchführung der geplanten Qualifizierungsmodule einschl. der Kosten pro TeilnehmerIn für das jeweilige Modul.
Nach Prüfung erhält der Bildungsträger eine Bestätigung, wonach er für die Förderung zugelassen ist.

